SPD Gera – Soziale Politik für Gera

Die Stimme der Gerschen, jeden Tag, für unsere Stadt.

INTERNATIONALER FRAUENTAG 2024: WAS UNS WICHTIG IST

Wir wünschen allen Frauen einen wunderbaren Feiertag- in Gera und überall auf der Welt! Noch sind nicht alle Forderungen erfolgt, doch gemeinsam werden wir das schaffen. Hier sind unsere Ziele, die wir noch erreichen wollen mit unserer sozialen Politik für dich.

Kampf gegen Gewalt an Frauen hat oberste Priorität:
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen verlässlichen Schutz. Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern. Dafür braucht es Frauenhausplätze, die bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Hierfür werden wir einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen. Das entsprechende Gesetz wird derzeit durch das Bundesfrauenministerium vorbereitet.
Seit Februar 2023 ist die Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland uneingeschränkt in Kraft und gilt für alle Frauen. Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ihre Vorbehalte gegenüber einiger Bestimmungen der IK aufgehoben. Die Umsetzung der IK wird durch eine staatliche Koordinierungsstelle vollständig unterstützt werden. Das beinhaltet etwa eine verstärkte Berücksichtigung von Gewaltdelikten gegen Frauen in familienrechtlichen Verfahren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Sorgerecht und das Umgangsrecht den Schutz vor Gewalt nicht beeinträchtigen. Im Falle häuslicher Gewalt muss das zwingend bei Entscheidungen über das Umgangsrecht berücksichtigt werden. Gewalt gegen Frauen ist eine menschenverachtende Handlung. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2023 das Strafrecht präzisiert und explizit geschlechtsspezifische Tatmotive in die Liste der menschenverachtenden Tatmotive aufgenommen. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Femiziden und fördert eine angemessene Bestrafung. Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, muss das als Femizid anerkannt werden und in der Regel als Mord aus niedrigen Beweggründen geahndet werden. Es bedarf einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen, die Prävention und die Rechte der Betroffenen in den Fokus nimmt.

Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) haben wir bereits 2022 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das heißt: Ärzt:innen können endlich öffentlich zugänglich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich strafbar zu machen. Als nächstes gehen wir gegen sog. Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner:innen vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen untersagt, befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die u.a. Möglichkeiten der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüft, wird im April 2024 ihren Abschlussbericht vorlegen. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.

Wer die Demokratie fördert, fördert auch Geschlechtergerechtigkeit – und umgekehrt
Ob Demokratieförderung oder politische Bildung – durch Förderprogramme und eigene Maßnahmen stärkt der Bund seit Jahren unsere Demokratie. Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir einen soliden gesetzlichen Rahmen schaffen, um längerfristige Planungssicherheit für Projektträger und den Bund zu bieten. Geschlechtergerechtigkeit ist der Grundpfeiler einer modernen Demokratie. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Beratungen schnellstmöglich abgeschlossen wer-den können und das Gesetz endlich in Kraft tritt.

Lohngleichheit
Um Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu erreichen und gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu gewährleisten, ist das Recht auf Entgelttransparenz unerlässlich. Nur durch die Aufdeckung von Entgeltdiskriminierung kann diese auch beseitigt werden. Seit Juli 2017 gilt daher in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es ermöglicht Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, ihr eigenes Gehalt mit dem Gehalt von Kolleg:innen in vergleichbaren Positionen zu vergleichen. Die zweite Evaluation des EntgTranspG im August 2023 zeigt weiteren Handlungsbedarf auf. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet derzeit an der gesetzlichen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, die seit Juni 2023 in Kraft ist. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Entgelttransparenzgesetz um eine sogenannte Prozessstandschaft zu erweitern. Dadurch müssen Beschäftigte ihre Rechte nicht mehr eigenständig durchsetzen, sondern können sich auch an Verbände wenden.

Gleichberechtigte Verteilung von privater Sorgearbeit und Berufstätigkeit
Die Einführung der Familienstartzeit steht bevor. Wir planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes, die auch für Alleinerziehende gilt. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an. Hierzu werden wir die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln.

Gleichstellung ist Querschnittsaufgabe
Wir bauen die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes aus. Künftige Gesetze und Maßnahmen werden wir einem Gleichstellungs-Check unterziehen. Um geschlechtsspezifische Diskriminierung in allen Dimensionen zu erfassen, wer-den wir den Gender-Data-Gap schließen.

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